
Wohneigentumsverwaltung
(abgekürzt auch WEG-Verwaltung oder WEV)
Was versteht man unter Wohneigentumsverwaltung ?
Die Wohnungseigentumsverwaltung bedeutet die Verwaltung von Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden solche Gemeinschaften auch kurz als WEG´s bezeichnet.
Diese Bezeichnung ist jedoch irreführend, denn WEG ist die offizielle Abkürzung für das Wohnungseigentumsgesetz. Weshalb die Bezeichnung „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer“ kurz GdWE an dieser Stelle besser geeignet erscheint.
Bei der Wohnungseigentumsverwaltung (kurz WEV) geht es ausschließlich um die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Also das Eigentum, das allen Eigentümern der Immobilie anteilig nach ihren Miteigentumsanteilen gemeinsam gehört. Da diese Form der Eigentumsverwaltung besonders hohe Anforderungen an den Verwalter stellt, hat der Gesetzgeber in der Neunovellierung des WEG-Rechts von 2020 eine Zertifizierungspflicht des Verwalters eingebracht.
Gut zu wissen !
Als Eigentümergemeinschaft haben Sie nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG einen gesetzlichen Anspruch auf einen
nach § 26a WEG zertifizierten Verwalter, es sei denn, es bestehen weniger als neun Sondereigentumsrechte.
Welche Leistungen erbringt IMVERGES® in der WEV ?
Gemeinschaften < 20 Einheiten
Die Besonderheiten in der Verwaltung von
kleinen Eigentümergemeinschaften ?
Kleine Eigentümergemeinschaften verwalten sich oft selbst. Die Gründe für die Selbstverwaltung sind sehr vielfältig.
Man kennt sich, möchte Kosten sparen oder denkt, das bisschen Verwaltung bekommen wir selbst hin.
Ein Eigentümer oder eine Eigentümerin übernimmt die Aufgaben der Immobilienverwaltung,
- erstellt Abrechnung,
- schließt Verträge,
- erledigt die Kommunikation mit Lieferanten, Versicherungen und Behörden,
- führt Versammlungen und Beschlüsse durch.
Alle diese Aufgaben werden sozusagen „nebenbei“ zusätzlich zu den beruflichen und privaten Aufgaben, die sich im Alltag ergeben, erledigt. Der Aufwand einer WEV wird anfangs oft unterschätzt. Vor allem das Thema Versammlungen und Fassen von rechtswirksamen Beschlüssen wird hier oft „stiefmütterlich“ behandelt. Getreu dem Motto „Wir wissen doch, was wir wollen und sind uns einig“ – Gut, wenn das so ist.
Jedoch hat der Gesetzgeber nicht grundlos eine jährliche Eigentümerversammlung sowie die formalen Anforderungen an den Beschluss im Wohnungseigentumsgesetz festgeschrieben.
Ein weitaus häufigerer Grund, warum sich kleine Gemeinschaften selbst verwalten:
Kleine Gemeinschaften finden schwierig einen Verwalter !
Aber warum ist dass so, das Verwaltungsgesellschaften, kleinere Gemeinschaften manchmal sehr offen und direkt ablehnen oder astronomische Preise aufrufen ?
Ganz offen und direkt ausgesprochen:
Kleine Gemeinschaften sind zu teuer für die Verwaltungsgesellschaft !
In der WEV wird nach Einheiten abgerechnet. Wenige Einheiten bringen wenig Umsatz, viele Einheiten viel Umsatz. So einfach ist das.
Dieser Umstand ist zunächst einmal weitestgehend unabhängig von dem tatsächlichen Aufwand, den der Verwalter für die Gemeinschaft erbringen muss.
Der Grund liegt in der Wirtschaftlichkeit !
Der organisatorische und personelle Aufwand des Verwalters, eine kleine Gemeinschaft mit 10 Einheiten zu verwalten, unterscheidet sich kaum von einer Gemeinschaft mit 20 Einheiten.
- Einberufung einer Eigentümerversammlung
- Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Verfassen von Beschlüssen
- Führen von Beschlusssammlungen
- Erstellen von Abrechnungen
- Überwachung des Zahlungsverkehrs und dessen Buchung
- Mahnung und Überwachung säumiger Zahler
- Abschluss von Verträgen sowie deren Überwachung und evtl. Neuverhandlung
- Überwachung des Gemeinschaftseigentums durch regelmäßige Begehungen
- Feststellung und Protokollierung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum
- Organisation und Überwachung der Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen
- Bearbeitung von Versicherungsschäden
Dies sind nur einige Punkte aus dem Aufgabenkatalog einer WEV.
Um wirtschaftlich arbeiten zu können, muss der Verwalter den Aufwand und die damit verbundenen Kosten bei kleinen Gemeinschaften auf wenige Einheiten verteilen. Im Ergebnis kommen so auf kleine Gemeinschaften verhältnismäßig hohe Kosten zu.
Dieser Effekt verstärkt sich besonders bei großen Verwaltungen und Verwaltungen, die noch mit veralteten Strukturen und ineffizienten Prozessen arbeiten.
IMVERGES® hat spezielle Angebote für
kleine Gemeinschaften.
IMVERGES® bieten Ihnen die Möglichkeit, die Verwaltung Ihrer Immobilie effizient, kostengünstig und dennoch mit dem notwenigen Maß an Fachwissen und Präzision auszustatten.
Wir verwalten Gemeinschaften ab 5 Einheiten
Als Verwalter übernimmt IMVERGES® in jedem Fall die Kernaufgaben einer ordnungsgemäßen Verwaltung:
- Buchhaltung der GdWE mit Zahlungsein- und -ausgängen
(Rechnungs- und Belegprüfung erfolgt durch die GdWE selbst) - Erstellung des Wirtschaftsplans nach den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)
- Erstellung des Jahresberichts
- Erstellung des Vermögensberichtes
- Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Rechtsmäßige Fassung von Beschlüssen
- Führung der Beschlusssammlung
Die Durchführung des Beschlusses und weitere Aufgaben können Sie – je nach Beschluss und vertraglicher Vereinbarung – selbst erledigen oder an IMVERGES® übertragen.
Beispiele für weitere Aufgaben, die IMVERGES® für Sie übernehmen kann:
- Vollständige Buchhaltung der GdWE mit Zahlungsein- und -ausgängen, inkl. Rechnungs- und Belegprüfung
- Mahnwesen bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung
- Vertrags-, Leistungs- und Rechnungsprüfung von Energielieferanten
- Regelmäßige Objektbegehungen zur Feststellung und Protokollierung von Unregelmäßigkeiten
Sie entscheiden, wieviel Sie selbst übernehmen oder an IMVERGES® übertragen wollen.
Auf diese Weise sorgt IMVERGES® für eine ordnungsgemäße Verwaltung
kleiner Gemeinschaften bei gleichzeitig günstigen Verwaltungskosten.
Wir führen kleine Gemeinschaften als digitale Verwaltung.
Das heißt für Sie, alle Pluspunkte der digitalen Verwaltung sind bei IMVERGES® im Grundpreis inklusive.
- Für Sie eingerichtetes Kundenportal als direkter Kommunikationsweg:
Schnell, direkt, nachweisbar und ohne Zusatzkosten - Dokumente Ihrer Immobile 24/7 online verfügbar:
Dokumente, die Ihnen nicht in digitaler Form vorliegen, werden von uns digitalisiert. Ohne Zusatzkosten 1 - Alle Rechnungen und Belege 24/7 online verfügbar
- Vorbereitung und Durchführung der virtuellen Eigentümerversammlung 2
- Alle Beschlüsse für den verwaltenden Eigentümer (Beirat) 24/7 online verfügbar
- Art und Umfang der Unterlagen ist abhängig vom vertraglich vereinbarten Leistungsumfang.
Inkludiert sind: Teilungserklärung / Teilungsvereinbarung, Gemeinschaftsordnung, Hausordnung, aktuelle Beschlüsse sowie weitere Dokumente, die zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich sind.
Bei Übernahme der Vertrags-, Leistungs- und Rechnungsprüfung zusätzlich alle aktuellen Verträge, Rechnungen und Korrespondenzen, die in diesem Kontext erstellt werden.
Dies gilt nicht für archivierte Unterlagen. Archivierte Unterlagen können auf Wunsch ebenfalls digitalisiert werden. Die Abrechnung dieser Leistung erfolgt nach Aufwand. ↩︎ - Eigentümerversammlungen werden rein digital durchgeführt, vergleichbar mit einem Online-Meeting oder Webinar, d.h. ohne physische Anwesenheit der Eigentümer und des Verwalters an einem gemeinsamen Ort. Eine Präsenzversammlung ist im Grundleistungspaket nicht enthalten, kann aber optional gebucht werden. ↩︎
Dies sind nur einige Leistungen, die IMVERGES® für Sie erbringen kann.
Sprechen Sie uns gerne an, wir ermitteln Ihren Bedarf und erstellen Ihnen ein für Sie passendes Verwaltungsangebot.
Gemeinschaften > 20 Einheiten
Die Anforderungen an die Verwaltung von
großen Gemeinschaften
Während es bei kleinen Gemeinschaften meist nur um grundlegende Aufgaben der Verwaltung geht, sind die Aufgaben des Verwalters bei größeren oder großen Gemeinschaften weitreichender bis hin zum vollständigen Immobilienmanagement.
IMVERGES® bietet Ihnen ein an die Größe Ihrer Gemeinschaft
angepasstes Leistungspaket
- Erstellung des Wirtschaftsplans nach den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)
- Erstellung des Jahresberichts
- Erstellung des Vermögensberichtes
- Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
als virtuelle Versammlung oder auf Wunsch auch als Präsenzveranstaltung - Rechtmäßige Fassung von Beschlüssen
- Führung der Beschlusssammlung
- Zugriff auf aktuelle Beschlüsse für den Beirat über das Kundenportal 24/7 online
- Bearbeitung von Eigentümerwechseln
- Abwicklung und Überwachung von Zahlungsein- und -ausgängen sowie deren Buchung
- Mahnwesen
- Überwachung von Verträgen der Eigentümergemeinschaft
- Vertrags-, Leistungs- und Rechnungsprüfung von Energielieferanten
- Abwicklung von Versicherungsschäden
- Einholung von Kostenvoranschlägen, Vergabe von Reparaturaufträgen sowie anschließender Rechnungsprüfung
- Alle Dokumente Ihrer Immobilie 24/7 online verfügbar
- Regelmäßige Objektbegehung und Feststellung von Unregelmäßigkeiten
- Protokollführung der Objektbegehung in Wort und Bild 24/7 online verfügbar
Dies sind nur einige Leistungen, die IMVERGES® für Sie erbringen kann.
Sprechen Sie uns gerne an, wir ermitteln Ihren Bedarf und erstellen Ihnen ein für Sie passendes Verwaltungsangebot.
